Mitbedingungen
Miet- und Leihbedingungen (Stand 22.01.09)
Die GSM Gastro-Service-Mittelsachsen-GmbH, Am Fürstenwald, 09599 Freiberg, vermietet die umseitig eingetragenen Gegenstände ausschließlich zu folgenden Bedingungen:
- Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die aufgeführten Artikel von der GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH leihweise erhalten zu haben. Mit seiner Unterschrift auf dem Leihschein werden die Miet- und Leihbedingungen anerkannt.
- Der Mieter ist verpflichtet, seinen gesamten Bedarf an Bieren und alkoholfreien Getränken, zu deren Genuss er die gemieteten Gegenstände nutzt, bei der Freiberger Brauhaus GmbH, Am Fürstenwald, 09599 Freiberg oder bei der GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH, Am Fürstenwald, 09599 Freiberg bzw. bei einem Fachgroßhändler zu der für den Mieter geltenden Kundenpreisliste zu den jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu beziehen.
- Die Mietzeit beginnt und endet zu den jeweils in den Mietaufträgen und Leihscheinen angegebenen Zeitpunkten.
- Der zu zahlende Mietzins sowie etwaige Transportkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Miet- und Leihgut. Unsere Mietpreise sind Abholpreise und gelten ab Rampe GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH, Am Fürstenwald, 09599 Freiberg. Bei Anlieferung werden dem Kunden die Transportkosten wie fortfolgend aufgeführt in Rechnung gestellt: Zone 1 bis 50 km 100,00 € / Zone 2 bis 150 km 250,00 € / Zone 3 nach Vereinbarung.
- Geraten wir mit der Anlieferung der Mietgegenstände in Verzug, hat uns der Mieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.
- Der Mietpreis bei Anlieferung beinhaltet die Auslieferung und Abholung der Mietgegenstände bis hinter die erste verschließbare Tür (ebenerdig). Der Mietpreis beinhaltet nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln vermieteter Gegenstände. Entsprechende von uns erbrachte Leistungen dieser Art werden dem Kunden je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Mietgegenstände haftet der Mieter für sämtliche Schäden an den Mietgegenständen, sofern sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von der GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH und ihren Erfüllungsgehilfen verursacht sind. Bei der Schadensverursachung durch Dritte, ist der Schädiger namentlich festzustellen und der Schadenshergang schriftlich anzuzeigen. Eine unverzügliche Anzeige muss auch erfolgen, wenn die Mietgegenstände nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.
- Die Überlassung der Mietgegenstände an Dritte, insbesondere gegen Entgelt, ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
- Die Zubereitung und Abgabe von Speisen jeglicher Art mit Hilfe oder im Zusammenhang mit den Mietgegenständen ist nicht gestattet, ebenso der Verkauf sonstiger Lebens- und Genussmittel. Im Zuwiderhandlungsfalle wird u. U. eine zusätzliche chemische Reinigung der Mietgegenstände erforderlich, die zu Lasten des Mieters geht.
- Der Mieter ist verpflichtet, rechtzeitig vor Inbetriebnahme die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Maßnahmen einzuleiten und etwaige Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.
- Für Schäden, die dem Mieter oder Dritten aus dem Betrieb der Mietgegenstände oder im Zusammenhang damit entstehen, haftet die GSM Gastro-Service-Mittelsachsen-GmbH nicht, es sei denn, die Schäden sind von der GSM Gastro-Service- Mittelsachsen-GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt worden.
- Der Mieter hat die Mietgegenstände pünktlich und in einwandfreiem Zustand, insbesondere gut gesäubert, an die GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Erfordert der Zustand der Mietgegenstände nachträgliche Reinigungsarbeiten, werden diese dem Mieter mit 40 % des jeweiligen Mietzinses in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt zusammen mit der Rückgabe, spätestens jedoch bei Rechnungsstellung durch die GSM Gastro-Service-Mittelsachsen-GmbH.
- Bei der Rückgabe überprüfen wir die Mietgegenstände unverzüglich und im Beisein des Mieters auf quantitative
Übereinstimmungen mit den auf dem Lieferschein angegebenen Positionen. Im Ausnahmefall (Gläser) kann die
Überprüfung auch später erfolgen, Abweichungen müssen auf dem Retoureschein geändert werden. Die Qualitative
Überprüfung der Ware erfolgt erst in der Lagerhalle der GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH, Am Fürstenwald in
09599 Freiberg.
Die Änderung wird dem Kunden unverzüglich schriftlich angezeigt. Die Änderung gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen hat. - Die Rückgabe hat in der Regel von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 07.00 und 16.00 Uhr zu erfolgen. Gibt der Kunde die Mietgegenstände später als vereinbart und als auf dem Leihschein ausgewiesen zurück, wird er für jeden Tag, mit dem die Mietdauer überschritten wird, mit dem für die jeweiligen Mietgegenstände gültigen Tagesmietzins belastet.
- Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so werden Stornogebühren wie folgt berechnet:
Rücktritt ab 31. Tag vor Beginn der Mietzeit 20% vom Mietzins
Rücktritt zwischen 30. Tag bis 11. Tag vor Beginn der Mietzeit 30% vom Mietzins
Rücktritt ab 10. Tag vor Beginn der Mietzeit 50% vom Mietzins - Für Vollkaufleute ist Freiberg/Sachsen Gerichtsstand und Erfüllungsort. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat.
- Abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen gilt dasjenige vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
- Wir speichern kundenbezogene Daten und verarbeiten sie automatisch.
Die aktuellen Miet- und Leihgutbedingungen der GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH können Sie sich auch als PDF-Dokument herunterladen.
Miet- und Leihgutbedingungen (PDF-Dokument, ca. 25 KB)
