Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand Februar 2012)
1. Einbeziehung
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der
GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH - nachstehend "GSM" genannt -
und ihren Geschäftspartnern - nachstehend "Kunde" genannt - , soweit nicht
individuell etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Lieferung / Abholung
Lieferungen erfolgen entweder durch die GSM direkt oder durch von der
GSM eingesetzten Lieferanten gemäß jeweiliger Toureneinteilung nach
rechtzeitiger Bestellung. Teillieferungen sind zulässig.
Beladezeiten für Abholer sind montags – freitags von 7:00 – 16:00 Uhr.
Abweichungen können in Absprache erfolgen.
3. Qualität
Die GSM wird die Ware in einwandfreier Qualität liefern.
Getränke sollen nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und
lichtgeschützt gelagert oder befördert werden. Die beste Temperatur liegt bei
7– 8 °C.
4. Gewährleistung
Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der GSM
gegenüber unverzüglich zu rügen.
Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder
Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von
Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 5
Werktagen, geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der
Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
Bei berechtigten Beanstandungen wird die GSM Fehlmengen nachliefern
bzw. die Ware umtauschen. Ist ein Umtausch nicht möglich oder die
Ersatzlieferung mangelhaft, wird die GSM nach Wahl des Kunden die Ware
zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen.
Schadensersatzansprüche gegen die GSM können nur bei Vorliegen von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte
Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt
wurden.
5. Zahlung
5.1 Preise
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige
Kundengruppe gültigen Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Fälligkeit
Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort ohne
Abzüge fällig. Sofern dem Kunden durch eine besondere Vereinbarung eine
Zahlungsfrist eingeräumt worden ist, hat die Zahlung spätestens am letzten
Tag der Zahlungsfrist bei der GSM einzugehen.
5.3 Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf
Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 4
Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei
der GSM zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die
GSM den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
5.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug hat die GSM das Recht, Barzahlung zu verlangen oder
weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu
machen. Im übrigen kann die GSM Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich ab Eintritt
des Verzuges verlangen.
5.5 Aufrechnung
Gegen Ansprüche der GSM kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
5.6 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an gelieferten Waren behält die GSM sich bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf
nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen.
Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet, noch zur Sicherung
Dritten übereignet werden.
Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus
an die GSM ab. Die GSM nimmt diese Abtretung hiermit an. Die GSM ist
berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem
Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung
im eigenen Namen geltend zu machen.
Die GSM verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um 20 % oder mehr übersteigt.
6. Leergut
6.1 Eigentum
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung
versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränkecontainer
und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung
überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der GSM. Gleiches gilt
sinngemäß für Leergut von Handelswaren, die die GSM ausliefert.
6.2 Pfand
Die GSM berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut; diese
sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem
Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher
Art.
6.3 Rückgabe und Abrechnung Der Kunde hat das Leergut alsbald, nach
Beendigung der Geschäftsbeziehung unverzüglich, zurückzugeben; bei
Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben
kann die GSM zurückweisen.
Die GSM ist nur verpflichtet, sortiertes, brauereieigenes Leergut
zurückzunehmen. Unvollständig bestückte oder mit Flaschen falscher Größe
oder Beschaffenheit bestückte Kästen können zurückgewiesen werden. Die
GSM erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften
einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz zu leisten, wobei die
eingezahlten Pfandbeträge angerechnet werden.
6.4 Leergutauszüge
Die von der GSM dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als
anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich
Einwendungen erhebt und die GSM den Kunden auf die
Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
7. Sonstiges
7.1 Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein;
vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz.
7.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Freiberg/Sachsen. Gleiches gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
7.3 Schriftform und Heilung
Abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen sind nur dann
rechtsverbindlich, wenn sie von der Brauerei schriftlich bestätigt wurden.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was
dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH können Sie sich auch als PDF-Dokument herunterladen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF-Dokument, ca. 13 KB)
